Zuerst mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und einen Sanierungskonzept
Sollte das nicht ausreichen, dann ...
„Planen Sie die Insolvenz (Sanierung), machen Sie nicht einfach Pleite”
Das Kernstück der Insolvenzrechtsreform vom 01.01.1999 ist das Insolvenzplanverfahren.
Das Insolvenzplanverfahren wird leider bei der Sanierung von Unternehmen und Freiberuflern nicht ausreichend genutzt, gemessen an den Möglichkeiten die es bietet. Somit verschenken die meisten die Möglichkeit einer geplanten Entschuldung, einer sinnvollen Restruckturierung und der Fortführung ihres Unternehmens - also machen Sie bitte nicht den selben Fehler!
Je früher Sie handeln, je größer Ihre Erfolgsaussichten!
Sie können eine kompetente und kreative Unterstützung von uns erwarten!