UB HOYER - Unternehmenssanierung
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Schuldenbereinigung

Zuerst wird das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt. Falls dies scheitern sollte, folgt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.

Unsere weiteren Beratungsfelder:

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung, oder Insolvenzplanverfahren (gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren)

kann hilfreich sein bei:

  • Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens und der Vermeidung von Straftatbeständen
     
  • zur Erhaltung des Unternehmens (Weiterführung)
     
  • zur Erhaltung von Arbeitsplätzen
     
  • Einschnitte in Sicherungsrechte von Gläubigern
     
  • schneller Schuldenerlass ohne sechsjährige Wohlverhaltensperiode bei persönlich haftenden Unternehmern
    (wenn Sie alles richtig gemacht haben und zum richtigen Zeitpunkt)
     
  • opponierende Gläubiger können auch mit gesetzlichem Zwang in die Sanierung einbezogen werden
     
  • weitgehende Aufrechterhaltung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit soll durch Eigenverwaltung erreicht werden
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